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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

02.05.2023 Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Wildau für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in dem Schöffengericht des Amtsgerichts Königs Wusterhausen und dem Landgericht Cottbus.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Königs Wusterhausen gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 09.05.2023 bis 16.05.2023 im Volkshaus der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau, (Obergeschoss, Zimmernummer: 119) zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll im Volkshaus der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau (Obergeschoss, Zimmernummer: 119) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in der Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Frank Nerlich
Bürgermeister