Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Königs Wusterhausen gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 09.05.2023 bis 16.05.2023 im Volkshaus der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau, (Obergeschoss, Zimmernummer: 119) zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll im Volkshaus der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau (Obergeschoss, Zimmernummer: 119) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in der Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Frank Nerlich
Bürgermeister