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Bekanntmachung über die Berufung einer Ersatzperson nach § 80 BbgKWahlV

24.04.2023 Der Stadtverordnete Herr Heinz Hillebrand ist am 11.04.2023 verstorben.

Damit verliert er nach § 59 (1) Nr. 2 i.V.m. § 60 (3) BbgKWahlG seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung.

Auf der Sitzung des Wahlausschusses am 28.05.2019 zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2019 wurde Herr Henning Widelak aufgrund seiner Stimmenzahl von 200 Stimmen als 1. Ersatzperson für den Wahlvorschlagsträger „Die Linke“ festgestellt.
Der Sitz in der Stadtverordnetenversammlung des Wahlvorschlagsträgers „Die Linke“ geht damit auf Herrn Henning Widelak über.

Herr Widelak wurde mit Schreiben vom 19.04.2023 darüber in Kenntnis gesetzt.

Die Nachberufung wurde von ihm mit Datum vom 21.04.2023 angenommen.

Damit geht der Sitz in der Stadtverordnetenversammlung des Wahlvorschlagsträgers „Die Linke“ mit Wirkung vom 22.04.2023 auf Herrn Henning Widelak über.

Simone Hein
Wahlleiterin