Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Neufassung der Baumschutzverordnung des Landkreises Dahme-Spreewald in 2022 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entsprechend § 9 Absatz 2 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG).

Die öffentliche Auslegung findet im Volkshaus Wildau, Karl-Marx-Str. 36, zu den öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Zimmer 30 im Zeitraum 01.04.2022 bis 30.04.2022 statt.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen von Betroffenen vorgebracht werden.

Die Untere Naturschutzbehörde überprüft im Rahmen der Abwägung die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen und teilt das Ergebnis den Betroffenen schriftlich mit.