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Nutzung der Sportanlagen der Stadt Wildau unter freiem Himmel

Mit dem 15.05.2020 hat die Stadt Wildau folgende Sportanlagen  für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel freigegeben:

                                        • Otto-Franke-Stadion
                                        • Kunstrasenplatz
                                        • Haupttrainingsplatz
                                        • Beachvolleyballplatz hinter dem Wildorado
                                        • Sportplatz auf dem Gelände der Grundschule

Somit können in enger Abstimmung mit den Vereinen sowohl der Trainings- und Übungsbetrieb der Vereine wieder aufgenommen als auch der Bewegungssport der Grundschule und der Privatschulen „Villa Elisabeth“ in Wildau gewährleistet werden.
Grundsätzlich sind die oben benannten Sportanlagen nur für den Vereins- und Schulsport geöffnet.
In Einzelfällen und wenn der Trainingsbetrieb des Vereins nicht gestört wird, können für private Nutzer durch den Verein vor Ort Abweichungen gestattet werden.  

Trotz der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald für die Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen vom 29.04.2020 gelten jedoch die Reglungen der jüngsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020 weiter. Für die Durchsetzung der Hygienevorschriften ist der Verein vor Ort verantwortlich. Darüber hinaus hat die Stadt die Nutzer dahingehend angehalten, Teilnehmerlisten zu führen sowie beim Training die Gruppenstärke von acht bis zehn Personen nicht zu überschreiten. Eltern, die ihre Kinder während des Trainings begleiten werden gebeten, untereinander die Mindestabstandsregel von 1,5 m zu beachten. 

Sport frei!                                                                                          (Foto: Stadt Wildau)