wildau.de »Startseite »Aktuelles »Meldungsübersicht »Appell der Wildauer Stadtverwaltung an die Anlieger und die Besucher von Wildaus “grünen“ Bereichen
12.09.2018 Bitte kein “wildes“ Entsorgen von Garten- und Grünabfällen!

In letzter Zeit werden unsere Grünanlagen und naturnahen Bereiche wieder verstärkt als billige Entsorgungsmöglichkeit für Gartenabfälle oder auch sonstigen Unrat genutzt.

Solche Ablagerungen sind nicht erlaubt und zudem in vielerlei Hinsicht schädlich!
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Das Ablagern von Garten- bzw. Grünabfall / Grünschnitt / Biomüll in den offenen grünen und naturnahen Bereichen Wildaus muss gestoppt werden!

Obwohl in den vergangenen Jahren schon mehrfach und eindringlich zu dieser Thematik berichtet wurde verbunden mit dem Aufruf, die Belange des Naturschutzes in Wildau doch strenger zu beachten, muss leider festgestellt werden, dass die wilden Ablagerungen wieder deutlich zugenommen haben und verstärkt zur Verschmutzung unserer Grünanlagen, von Waldflächen, Wegeführungen und auch angrenzenden Privatflächen beitragen. Damit einher geht die massive Beeinträchtigung oder gar Zerstörung wichtiger ökologischer Nischen und Anpflanzungen. Zudem stellt der Müll ein starkes Lockmittel z.B. für Wildschweine und andere unerwünschte “Gäste“ dar.

Über die Folgen des “wilden“ Kompostierens wurde bereits häufig berichtet:
Letztendlich ist das auch ein gewichtiger Grund, warum immer mehr Füchse, Marder, Krähen, Wild- schweine oder gar Ratten als unerwünschte Gäste in unsere Siedlungs- und Erholungsräume eindringen. Schnecken und Regenwürmer finden in feuchten faulenden Abfallhaufen optimale Lebens- räume vor und sind z.B. für die Wildschweine besondere Leckerbissen, so dass sie solche Abfallhaufen besonders lieben - und erst recht, wenn dort sogar Küchenabfälle zu finden sind. Damit werden diese Tiere förmlich angelockt und machen sich dann auch gleich noch über die Gärten her, wo sie nicht unerhebliche Schäden anrichten. Gleiches gilt auch für die Ratten, die so ideale Lebensbedingungen vorfinden und sich entsprechend vermehren.

Diese Zusammenhänge dürften hinlänglich bekannt sein, da in den verschiedenen Medien immer wieder darauf hingewiesen wird – genauso wie auch über die
Möglichkeiten, Gartenabfälle sachgerecht zu entsorgen:
z.B. durch
- Eigenkompostierung - auf einem geordneten Komposthaufen im eigenen Garten oder durch
- einfaches Liegenlassen des Grünschnitts in einer stillen Ecke des eigenen Grundstücks oder als Mulch auf den Gartenbeeten (natürlich dürfen keine Essens- oder Kochabfälle verteilt werden!)
- Abholung durch den SBAZV - im jährlichen Abfallkalender und über die Medien werden die Entsorgungstermine für Grünschnitt bekannt gemacht.
Zudem gibt es im Umkreis - leider nicht mehr in Wildau selbst - mehrere zugelassene zertifizierte
- Kompostieranlagen, wo gegen geringes Entgelt Gartenabfälle abgeliefert werden können.

Wird allerdings im Wald, in den Grünbereichen oder auch auf offenen privaten Grünflächen “wild“ entsorgt, handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg oder nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung geahndet werden.

Die Stadt Wildau will alles unternehmen, um den Missbrauch der Grünanlagen zu stoppen!
Dabei ist auch die Mithilfe aller gefragt:
sowohl hinsichtlich dem eigenen Verhalten und wie auch hinsichtlich der Unterstützung, baldmöglichst auf solche Ablagerungen hinzuweisen und die Stadtverwaltung zu informieren.
Nur dann kann auch etwas - möglichst Wirkungsvolles - unternommen werden.

Folgende Stellen sind dafür die Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung in Wildau:
Herr Starke (Bauverwaltung/Grünflächenpflege)  - Tel.-Nr.: 03375 - 505458  bzw.  E-Mail: u.starke@wildau.de
Herr Sperling (Ordnungsverwaltung) - Tel.-Nr.: 03375 - 505461  bzw. E-Mail: r.sperling@wildau.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Bauverwaltung / Facility Management