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24.06.2020 Da diese Petition sowohl im Internet als auch mittels Unterschriftenlisten verbreitet wurde, veröffentlichen wir an dieser Stelle die Antwort darauf:
Sehr geehrte Frau Reckmann,
ich habe mich in Wildau zur Wahl als Bürgermeisterin gestellt, um meine Heimatstadt, in der ich seit meiner Geburt lebe, zukunftsfähig und modern mitzugestalten. Ich antworte Ihnen gerne sehr klar und persönlich.
Das Motto Ihrer Protestveranstaltung am 5. Juni 2020 „So kann es in Wildau nicht weitergehen“ war auch „mein Motto“, mich als Bürgermeisterin zu bewerben.
Völlig zu Recht stellen Sie fest, dass ich seit vielen Jahren in Wildau und für Wildau Verantwortung übernommen habe. Zunächst ehrenamtlich als Gemeindevertreterin, später als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und als deren Vorsitzende. Ebenfalls richtig dargestellt ist, dass ich Mitglied des Aufsichtsrates der WiWO war und bin.
Leider kann ich Ihnen wegen laufender Ermittlungen und gerichtlicher Verfahren keine Einzelheiten über den Gegenstand Ihrer Petition kundgeben. Insoweit sind mir aktuell bei der Beantwortung sozusagen „die Hände gebunden“. Und dies gilt auch für die zurückliegende Zeit der letzten Legislaturperiode. Es wird die Zeit kommen, in der die Stadt Wildau oder die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Vorfälle objektiv berichten können. Dies kann aber erst nach Abschluss der laufenden Verfahren sein.
Nur so viel: Ganz so harmonisch und kollegial, wie das von außen dargestellt wird, ist es in großen kommunalen Unternehmen nie und letztendlich kann es auch sein, dass Entscheidungen in der Vergangenheit unter heutigen Erkenntnissen anders bewertet werden müssen. Als Hauptverwaltungsbeamtin bin ich von Gesetzes wegen verpflichtet, Handlungsroutinen der Verwaltung und der kommunalen Gesellschaften ständig zu überprüfen. Dafür wurde ich gewählt und das tue ich auch.
Ich würde gegen meinen Amtseid verstoßen (und auch gegen meine persönliche Motivation) wenn ich „nur des lieben Friedens willen“ Dinge übersehen würde, bei deren Vorliegen ich von Gesetzes wegen zum Einschreiten verpflichtet bin. Insoweit bin ich verpflichtet, die Interessen der Stadt wahrzunehmen und kann auf vergangene gemeinsame Beschlüsse in diesen Fällen keine Rücksicht nehmen. Nach den angestellten Prognosen des Aufsichtsrates und mir war eine gemeinsame tragfähige, vertrauensvolle Zukunftsgestaltung zwischen WiWO und der Stadt nicht mehr gegeben. In Anbetracht dessen, dass es sich um eine städtische Wohnungsbaugesellschaft handelt, d.h. die Stadt Wildau 100 %-ige Gesellschafterin ist, konnte die Stadt die Situation allein schon wegen der bekannten Streitigkeiten nicht mehr hinnehmen; hier seien allein die explodierenden Anwaltskosten und der Stillstand in der Bauausführung der Kita am Hasenwäldchen zu nennen.
Gemeinsam mit dem neuen Geschäftsführer der WiWO, Herr Sven Schulze, konnten wir bereits jetzt einen erheblichen Teil der dringenden Probleme lösen; sei es die Frage der Vergabepraxis, die laufenden Rechtstreitigkeiten, die sämtlich beendet wurden, sei es die interne Kommunikation zwischen der WiWO und der Stadt. Insoweit teile ich auch nicht ihre Auffassung, dass Wildau wegen der Entlassung "negative Presse" erhalten würde, sondern nach meiner Auffassung die Presse die vorherige Verweigerung der Zusammenarbeit (zu Recht) bemängelt hatte.
Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat musste sich ebenfalls mit den vielen Umständen beschäftigen, die einer Lösung bedurften. Die Gesellschafterin der WiWO hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dann eine Entscheidung getroffen, die zu dem bekannten Ergebnis führte. Dass diese Entscheidung nun zu einer Trennung vom bisherigen Geschäftsführer führte, ist aus meiner Sicht bedauerlich. Letztendlich hat sich bereits in den riesigen Schritten, die wir nach vorne gekommen sind, gezeigt, dass diese Entscheidung 100% richtig war.
Aus diesem Grunde teile ich auch nicht Ihre Auffassung, dass ich "mit meinem Verhalten, der Stadt Wildau keinen Gefallen getan hätte“. Die WiWO hatte mehrere Mitarbeiter der Stadt sowie die Stadt selbst mit einstweiligen Verfügungen überzogen. Weiter wollte die Stadt aufgrund des Verdachtes von Unregelmäßigkeiten die Buchhaltung einsehen, was ihr verweigert wurde. Eine Kontrolle der WiWO war insoweit nicht mehr gewährleistet. Auch dies war Teil einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sämtliche gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der WiWO und der Stadt konnten nunmehr einvernehmlich gelöst werden, nunmehr kann eine positive Zukunft gestaltet werden.
Dass solche Entscheidungen schwer sind, war mir bereits bei Amtsantritt bewusst. Ich bin aber Bürgermeisterin, nicht um jemandem einen Gefallen zu erweisen, sondern um Recht und Ordnung in dieser Stadt zu wahren.
Ihren Protest gegen die fristlose Kündigung von Herrn Kerber nehme ich zur Kenntnis und gehe davon aus, dass nicht nur die Rechtmäßigkeit der Kündigung sondern auch die dringende Notwendigkeit dieser Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt sehr klar werden wird. Aktuell bleibt mir leider nur der Verweis auf die laufenden Verfahren.
Ich will abschließend noch einmal sehr klar meine Position zusammenfassen: Ich bin die gewählte Vertreterin der Stadt, ich bin aber auch nicht „die Stadt“. Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist der berufene Vertreter der Gesellschaft, er ist aber auch nicht "die Gesellschaft". Sowohl Stadt, als auch Gesellschaften können nur dann erfolgreich agieren, wenn das Verständnis der Gemeinschaft, sowohl in der Entscheidungsfindung, als auch in der Konsequenz und Haftung für Entscheidungen besteht. Gesellschafter, Aufsichtsrat und Geschäftsführung müssen dabei eine Einheit bilden. Wenn dies nicht sichergestellt ist, bedarf es einer Veränderung - wobei ich auch der Meinung bin, dass die getroffenen Personalentscheidungen allein von Gesetzes wegen zwingend waren. Herrn Kerber stand und steht gegen diese Entscheidungen der Rechtsweg offen. Insoweit wird es eine entsprechende Überprüfung geben. Bis diese vorliegt, bitte ich ein wenig um Geduld.