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Lärmaktionsplanung

Der Lärmaktionsplan wurde am 27.09.2011 durch die Gemeindevertretung beschlossen.
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Die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen, die Empfehlungen darstellen, bilden die Arbeitsgrundlage der Verwaltung für zukünftige Straßenplanungen und finden Beachtung in der Bauleitplanung.

Der Lärmaktionsplan ist spätestens in fünf Jahren zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Lärmschutzbeauftragte in der Gemeinde Wildau ist Frau Kerstin Paul.
Ansprechpartner

Frau Kerstin Paul

Raum
102
Telefon
+49 (03375) 505422
E-Mail
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