Die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen, die Empfehlungen darstellen, bilden die Arbeitsgrundlage der Verwaltung für zukünftige Straßenplanungen und finden Beachtung in der Bauleitplanung.
Der Lärmaktionsplan ist spätestens in fünf Jahren zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Lärmschutzbeauftragte in der Gemeinde Wildau ist Frau Kerstin Paul.