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Wappen und Flagge sowie deren Nutzungsrechte

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über das Wappen der Gemeinde und seine Geschichte.

Wappen

Der Gemeinde Wildau ist mit Schreiben des Ministeriums des Innern vom 19. Mai 1994 mit dem Aktenzeichen: I.2-102 die Zustimmung zur Weiterführung des Wappens erteilt worden.

Das Wappen der Gemeinde besteht aus einem grauen Schwung-/Antriebsrad einer Dampflok für den Ortsteil Wildau und den goldenen Ähren für den landwirtschaftlichen Ortsteil Hoherlehme. Das Blau des Wappenschildes steht symbolisch für den Fluss Dahme.

Flagge

Der Gemeinde Wildau ist mit Schreiben des Ministerium des Innern vom 19.10.05 die Zustimmung zur Führung einer Flagge erteilt worden.

Die Flagge ist dreistreifig in Blau - Weiß – Blau im Verhältnis 1:4:1 gehalten.

Das Gemeindewappen befindet sich im Mittelstreifen der Flagge.

Nutzungsrechte

Die Abbildung des Wappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken, sowie Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist laut § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wildau für jedermann erlaubt. Über jede andere Verwendung entscheidet auf Antrag der Hauptausschuss.

Wenn Sie das Wappen oder die Flagge der Gemeinde Wildau verwenden möchten, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und richten diesen an den Bürgermeister der Gemeinde Wildau.