Nutzungsrechte
Die Abbildung des Wappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken, sowie Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist laut § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wildau für jedermann erlaubt. Über jede andere Verwendung entscheidet auf Antrag der Hauptausschuss.
Wenn Sie das Wappen oder die Flagge der Gemeinde Wildau verwenden möchten, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und richten diesen an den Bürgermeister der Gemeinde Wildau.