Der Hauptausschuss kann als einziger Ausschuss der Gemeindevertretung selbst Beschlüsse fassen.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Vergabebeschlüsse. Ansonsten koordiniert der Hauptausschuss die Ergebnisse der einzelnen Fachausschüsse und bereitet die Satzungen der Gemeindevertretung vor.