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Wappen und Flagge sowie deren Nutzungsrechte

Erfahren Sie mehr über das Wappen und seine Geschichte.

Wappen

Wildau ist mit Schreiben des Ministeriums des Innern vom 19. Mai 1994 mit dem Aktenzeichen: I.2-102 die Zustimmung zur Weiterführung des Wappens erteilt worden.

Das Wappen von Wildau besteht aus einem grauen Schwung-/Antriebsrad einer Dampflok für den Ortsteil Wildau und den goldenen Ähren für den landwirtschaftlichen Ortsteil Hoherlehme. Das Blau des Wappenschildes steht symbolisch für den Fluss Dahme.

Flagge

Wildau ist mit Schreiben des Ministerium des Innern vom 19.10.05 die Zustimmung zur Führung einer Flagge erteilt worden.

Die Flagge ist dreistreifig in Blau - Weiß – Blau im Verhältnis 1:4:1 gehalten.

Das Wappen befindet sich im Mittelstreifen der Flagge.

Nutzungsrechte

Die Führung und Nutzung des Wappens und der Flagge der Stadt Wildau ist in der „Satzung zur Führung und Nutzung des Wappens und der Flagge der Stadt Wildau“ geregelt.

Wenn Sie das Wappen oder die Flagge von Wildau verwenden möchten, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und richten diesen an die Bürgermeisterin der Stadt Wildau.