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Information zur Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

wir prüfen derzeit noch alle vorliegenden Anträge auf Notbetreuung.

Die Personensorgeberechtigten, die, trotz Antrag, keinen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz ab dem 18.03.2020 haben, werden durch die Mitarbeiterinnen der Hauptverwaltung heute entsprechend telefonisch informiert.

Alle anderen Personensorgeberechtigte, die einen Antrag gestellt haben, können ihre Kinder ab morgen in die Kitaeinrichtung, in der das Kind bisher betreut wurde, zu den bekannten Öffnungszeiten zur Notbetreuung bringen.


Im Auftrag
Simone Hein
Leiterin der Hauptverwaltung