Der Bauhof fährt dazu in regelmäßigen Abständen (je nach Witterungslage und Intensität des Laubfalls) durch die Straßen, in denen es Straßenbäume gibt, um die Laubhaufen abzuholen.
In diesem Zusammenhang muss die Stadtverwaltung noch einmal nachdringlich darauf hinweisen, dass die Laubhaufen nur Laub von den Straßenbäumen enthalten dürfen, nicht aber von den Privatgrundstücken.
Damit wird deutlich, dass im Rahmen der Laubentsorgung keine Entsorgung von Müll, Straßenkehricht, anderen Verunreinigungen, Ästen jeglicher Größe oder von Gartenabfällen wie Gras-, Strauchschnitt und ähnlichen Abfällen erfolgt.
Sollten die Haufen trotzdem erkennbar z.B. Bauschutt, Steine, Müll, Äste oder Laub bzw. Nadeln von den Privatgrundstücken enthalten, ist der Bauhof berechtigt, diese Haufen liegenzulassen.
Auch wird die letzte Tour, die der Bauhof dann in diesem Jahr durchführen wird, rechtzeitig bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass außerhalb dieser Herbstlaubentsorgung für die Straßenbäume im Oktober/November (und evtl. noch im Dezember), die Laubentsorgung sonst aber in der Pflicht der Anlieger liegt!
Für Nachfragen und Anregungen steht Ihnen gerne Frau Riedel unter Tel.: 03375/505412 bzw. b.riedel@wildau.de zur Verfügung.
Bauverwaltung / Bereich Liegenschaften