Mit Bescheid vom 09.06.2015, AZ 07/2015, hat die höhere Verwaltungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald den von der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2014 beschlossenen Flächennutzungsplan der Stadt Wildau in der Fassung vom 22.08.2014 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 3 vom 10.07.2015 ist der Flächennutzungsplan wirksam geworden.
Den Flächennutzungsplan (FNP) mit der Begründung und den Anlagen bzw. Anhängen finden Sie hier:
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 3 vom 10.07.2015 ist der Flächennutzungsplan wirksam geworden.
Den Flächennutzungsplan (FNP) mit der Begründung und den Anlagen bzw. Anhängen finden Sie hier: