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Durchführung der Bundestagswahl 2021 unter Covid-19-Pandemiebedingungen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für den Besuch des Wahllokals am Wahlsonntag:

Mindestabstand
Es gilt der vorgegeben Mindestabstand vom 1,5 Meter zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Das Wahllokal ist, wenn möglich nur einzeln zu betreten und eine Ansammlung vor dem Wahllokal ist zu vermeiden.

Aufenthalt in dem Wahllokal
Ausgeschilderte Wege und Markierungen sind zu befolgen. Wenn es die Örtlichkeit zulässt, wird ein „Einbahnstraßensystem“ eingesetzt.

Mund-Nasen-Schutz
Ab Betreten und während des gesamten Aufenthalts im Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der verwendete Mund-Nasen-Schutz muss den Anforderungen der aktuell gültigen Corona-Verordnung genügen.

Feststellung der Identität
Das Ausweisdokument ist zum Abgleich der Identität so zu präsentieren, dass der Wahlvorstand dieses nicht anfassen muss.

Handhygiene
Mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln, sind die Hände vor Betreten das Gebäudes, in dem sich das Wahllokal befindet, mindestens 30 Sekunden zu desinfizieren. Sofern der Desinfektionsmittelspender es erlaubt, ist dieser mit dem Ellenbogen zu bedienen. Ein Spender zur Desinfektion steht auch im Wahllokal zur Verfügung, sofern dies notwendig ist.

Wir bitten Sie am Wahlsonntag unser Hygienekonzept zu beachten und umzusetzen. Für Ihre Unterstützung, die es uns ermöglicht einen reibungslosen Ablauf am Wahltag zu gewährleisten, bedanken wir uns im Voraus.